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Homöopathie
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Wir als Therapeuten sind bei allen Krankenkassen angemeldet (EMR, ASCA, EGK,...).
Jedoch werden die homöopathischen Leistungen nicht von allen Krankenkassen vollumfänglich bezahlt. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für eine homöopathische Behandlung übernimmt und wie hoch ihre Deckung ist.


Für die pünktliche Bezahlung unserer Honorar-Rechnung sind Sie als Patient/Patientin
oder als Verantwortliche/r für die von Ihnen in unsere Gesundheitspraxis zur Behandlung gebrachte Minderjährige oder entmündigte Personen verantwortlich.

Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse, ob Sie eine Zusatz-Versicherung für Alternativ-Medizin abgeschlossen haben. Die Rückerstattung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungs-Vertrages. Unabhängig von der Einreichung an Ihre Krankenkasse und der Auszahlung durch Ihre Krankenkasse, sind unsere Honorar-Rechnungen von Ihnen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen.

Zahlungsbedingungen: Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugs-Kosten an: Mahnspesen von ca. CHF 19.- pro Mahnung und Verzugs-Zinsen von 1% pro Monat ab dem Tag der Fälligkeit. Patient oder Patientin verpflichten sich nebst den vorerwähnten Verzugs-Zinsen und Verzugs-Kosten auch noch die nach Fälligkeit der Rechnung anfallenden eventuellen effektiven Inkasso-Kosten (mindestens 9% des Honorar-Rechnungs-Betrags sowie weitere Aufwendungen gemäss Tarif) inklusive etwaige Betreibungs- und Prozess-Kosten zu übernehmen.

Unsere Homöopathie-Praxis ist berechtigt, die Rechte aus jeder Honorar-Rechnungs-Forderung an unseren Factor,
AVV-Factoring Aktiengesellschaft, LI-9490 Vaduz, Heiligkreuz 44, abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist auf jeder unserer Honorar-Rechnungen ersichtlich.

Recht und Gerichtsstand: Das Rechtsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht.

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